„Zeit der Neuausrichtung“

,,Zeit der Neuausrichtung“
Der Qualitätsverbund Hilfsmittel QVH e.V will wieder verstärkt öffentlich in Erscheinung treten. GP hat mit den QVH-Vorständen Sabine Mertsch und Hubertus Lasthaus gesprochen.

GP: Sehr gut, befriedigend oder man­gelhaft: Welche Note würden Sie der Qualität der Hilfsmittelversorgung in Deutschland generell geben?

Sabine Mertsch und Hubertus Lasthaus:
Grundsätzlich bietet das deutsche Gesundheitswesen gute Versorgungsmöglichkeiten, wenn es um den Einsatz von Hilfsmitteln in der jeweiligen Lebenswelt des Hilfs­mittelnutzers geht.
Allerdings sehen wir erheblichen Ver­besserungs bedarf – insbesondere bei der Versorgungseinleitung und den dazu gehörigen Dienstleistungen so­wie bei der danach notwendigen Be­treuung der Hilfsmittelnutzer. Die be­darfsgerechte Hilfsmittelversorgung sollte zu Beginn die genauen Hilfs­mittel- und Servicedetails ermitteln, dazu gehören auch die Erfassung der individuellen Lebensumstände (Kon­textfaktoren), eine möglichst genaue Ermittlung des Versorgungsziels, Erprobung und Anpassung gemein­sam mit involvierten Ärzten, den Be­gleit- oder Betreuungspersonen des Hilfsmittelnutzers (z.B. Angehörige, Therapeuten, Pflege, Assistenzperso­nen). Nur so kann sichergestellt wer­den, dass der Patient sein Hilfsmittel im Alltag problemlos nutzen kann, um die Aktivitäten durchzuführen, die ihm die Teilhabe in allen für ihn wichtigen Lebensbereichen ermög­licht. Häufig werden Hilfsmittel bei der Überleitung vom stationären in den häuslichen Bereich erforderlich, um den Übergang in den Alltag si­cherzustellen.
Die Produkt- und weitere Struktur­qualität ist sehr gut und gesichert (CE-Kennzeichnung, Anforderun­gen des Hilfsmittelverzeichnisses, die Rahmenbedingungen wie Eig­nungsnachweis und vertragliche Verpflichtungen der versorgenden Leistungserbringer, das Vorliegen von Leitlinien als Handlungsrah­men). Jedoch ist bei Prozess- und Er­gebnisqualität noch Luft nach oben. Hierbei könnte der Fokus noch stär­ker als heute auf die Ergebnisqualität, sprich die tatsächliche Zufriedenheit des Nutzers mit seinem Hilfsmittel und der damit notwendigerweise verbundenen Dienstleistungsqua­lität und den tatsächlichen Einsatz im Alltag gelegt werden. Ein wichti­ger Bestandteil ist dabei die vertrag­liche Grundlage des versorgenden Leistungserbringers: Welche Dienst­leistungen für den zu versorgenden Versicherten sind im Vertrag festge­legt? Wie genau ist der administrative Versorgungsprozess festlegt? Gibt es dabei Hürden, wie z.B. unklare ver­tragliche Vorgaben, aufwändige Ge­nehmigung und Abrechnung, dazu geforderte Daten bzw. Unterlagen?
Der Gesetzgeber fordert das Vertrags­controlling im Hilfsmittelbereich, Patientenzufriedenheits-Umfragen können dazu eingesetzt werden. Nur stellt sich dabei immer wieder die Frage, wie die Ergebnisse tatsäch­lich zu bewerten sind. Wäre es jetzt – nach Beendigung der Ausschrei­bungswelle von Hilfsmittelverträgen – nicht sinnvoll, sich der Qualitäts­verbesserung zu widmen und dabei die Dienstleistungen der Leistungser­bringer auch entsprechend zu würdi­gen, statt noch weitere Erstattungsre­duzierungen zu fordern? Wer schon mal versucht hat, im Interesse der Betroffenen statt über Kosten bei der Hilfsmittelversorgung nach einem nachhaltigen Werteansatz, wie P4P (pay for performance) zu fragen und dieses ggf. über eine selektivvertrag­liche Regelung umzusetzen, weiß, dass diese Diskussionen in der Regel ins Leere führen. Summa summarum kann hierfür Hilfsmittelversorgung nur ein Ausreichend erteilt werden.

GP: Der Qualitätsverbund Hilfsmittel (QVH) setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2006 für eine bessere Qualität der Hilfsmittelversorgung ein.

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