Berlin Veranstaltung 2015

Qualitätsforum 2015

Programm

Begrüßung

Norbert Aumann,
Geschäftsführer der Otto Bock HealthCare Deutschland GmbH

Hubertus Lasthaus,
Vorstandsvorsitzender Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH)
„Versorgungsqualität im Hilfsmittelmarkt-Mehr Schein als Sein?“ lautete der Titel des 4. Qualitätsforums, dass im Rahmen der Qualitätswoche am 11.11.2015 stattgefunden hat. Mehr als 80 Teilnehmer kamen ins Otto Bock Science Center, um 4 interessante Vorträge zu hören, über Versorgungsqualität zu diskutieren und sich mit anderen Kollegen und Branchenvertretern auszutauschen.

Bilder vom Qualitätsforum 2015

Copyright Peter-Paul Weiler, www.berlin-event-foto.de Tel. +49 1577 4720112 / Veröffentlichung und Verwendung nur mit Autorenangabe / Die Veröffentlichung ist erlaubt, sofern der Fotograf genannt wird.

Das 4. Qualitätsforum wurde vom Geschäftsführer der Otto Bock HealthCare Deutschland GmbH und Gastgeber, Norbert Aumann, eröffnet. Er betonte dabei, dass es bei allen politischen Diskussionen und Bemühungen rund um die Hilfsmittelversorgung, um den Patienten geht und gehen muss. „Unsere Branche organisiert die Leistungen und stellt hochwertige Produkte für die betroffenen Menschen bereit und diese stehen im Mittelpunkt“, so Aumann.

Für den Vorstandsvorsitzenden des QVH, Hubertus Lasthaus, ist das Thema Versorgungsqualität ein sehr persönliches Thema. „Ich möchte, wenn ich denn eine Versorgung benötige, gut versorgt werden und nicht so, wie es in der Praxis leider immer wieder vorkommt“, so Lasthaus. In Ausschreibungen und Versorgungsverträgen sind viele Anforderungen zur Versorgungsqualität beschrieben. „Inwieweit diese Anforderungen tatsächlich umgesetzt werden“, sei fraglich, so Lasthaus.

Versorgungsqualität muss daher transparent, vergleichbar und messbar sein. Diese Zielsetzung verfolgt der QVH seit seiner Gründung. Mit dem QVH Gütesiegel wurde ein Instrument zur Messbarkeit und Überprüfbarkeit von Ergebnisqualität entwickelt. Der QVH wird sich auch zukünftig für die Etablierung von Qualitätsstandards einsetzen und möchte dazu alle Beteiligten einbinden.

In seinem Vortrag „Hilfsmittelversorgung im Spannungsfeld von Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität“ stellte Dr. Roy Kühne (CDU), MdB und Berichterstatter Heil- und Hilfsmittel, eingangs die Frage: „Geht es noch um den Patienten?. Für Kühne muss die Hilfsmittelversorgung zukünftig eine Vollversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und dabei den Fokus auf nachgewiesene Qualität und gute Leistung legen. Dabei setzt er auf „einen echten Qualitätswettbewerb und keinen Preiswettbewerb“. Dabei sollen Leistungserbringer Qualität als ihren Anspruch verstehen und „mit wirtschaftlichen Angeboten überzeugen“. Doch Qualität muss auch ein vernünftigen Preis haben. Das Verhältnis von Preis und Qualität muss stimmen. Niedrige Preise in Folge von Ausschreibungen „führen zwangsläufig zu einer verminderten Produktqualität“, stellte Kühne fest. Für die Versicherten haben Ausschreibungen verschiedene Auswirkungen. So können „die verminderte Qualität der Hilfsmittel und die nicht bedarfsgerechte Versorgung“ „zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen“. Des weiteren können die notwendigen Beratungs- und Dienstleistungen wie Einweisung, Service oder Reparatur aufgrund der niedrigen Versorgungspauschalen nicht mehr gewährleistet werden, erläutert Dr. Kühne. Für Kühne müssen zukünftig Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Ausschreibungen in den Mittelpunkt rücken und Dienstleistungen müssen als fester Bestandteil in der Hilfsmittelversorgung verankert werden. Zudem ist eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten und die Orientierung an Schweregraden anzustreben. Die Aktualisierung und Neustrukturierung des Hilfsmittelverzeichnisses ist dringend notwendig und Patienten müssen besser informiert sowie Ergebniskontrollen ermöglicht werden.

Mit seinem praxisnahen und lebhaften Vortrag machte Rechtsanwalt Ralf Müller deutlich, dass „Berührungsängste zwischen Herstellern, Kostenträgern und MDK“ abgebaut und „Eitelkeiten“ überwunden sowie „Verbindliche Versorgungsprozesse und Standards“ erarbeitet werden müssen. Für Müller gibt es ein Spannungsfeld zwischen Leistungsanspruch und Versorgungsrealität. Neben Kostendämpfungsmaßnahmen, eigenen Bedürfnissen an die Versorgung benennt er auch Sachbearbeiterinteressen, die Einfluss auf den Versorgungsprozess nehmen können.

Diese Interessenslagen und mitunter schwammige Rechtsbegriffe führen die Beteiligten zu den Sozialgerichten, welche die Rechtsbegriffe konkreter definiert haben und definieren. Müller hebt positiv hervor, das Sanitätshäuser mit Probeversorgungen in Vorleistung gehen. Anderseits verkennen Krankenkassen ihre Amtsermittlungspflicht auf eigene Kosten oder nehmen sie nicht wahr. Weiter erläutert er die Rolle des MDK, welcher eine unabhängige Begutachtung von Versicherten, zur Feststellung des medizinischen Versorgungsbedarfes, gewährleisten soll. „Die Aufgabe des MDK ist nicht, andere als vom Kassenarzt verordnete Therapien vorzuschlagen“, so Müller.

Der Vortrag von Thomas Lehmann vom Dienstleister spectrumK GmbH verdeutlichte, dass Qualitätssicherung grenzen hat und ein Miteinander der Vertragspartner verlangt. Lehmann baut sein Qualitätsverständnis nach dem Qualitätsmodell von Donabedian, der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, auf. Die Strukturqualität setzt er mit der Beschreibung der Rahmenbedingungen gleich und die Prozessqualität umfasst dabei Art und Weise der Leistungserbringung, z.B. „konkrete & detaillierte Leistungsbeschreibungen inklusive aller Dienst- und Serviceleistungen“. Die Ergebnisqualität ist das Resultat der Behandlung/Versorgung und unterscheidet sich in objektive und subjektive Ergebnisqualität. Die objektive Ergebnisqualität kann von der Kasse festgestellt werden und die subjektiver Ergebnisqualität wird vom Versicherten in Form von Zufriedenheit, Verbesserung der Lebensqualität, Verbesserung des Gesundheitszustandes wahrgenommen. Als Qualitätssicherungsmaßnahmen aus der Praxis benennt er die Aufnahme von Regelungen in Verträge mit Leistungserbringern, wie z.B. Aufnahme des Patientenrechtegesetzes, vereinfachte Administration im elektronischen Abrechnungsverfahren. Die Zufriedenheitsmessung und Auswertung von Kundenbefragungen sieht er als ein Instrument zur Qualitätssicherung, welche durch die subjektive Wahrnehmung des Versicherten an Grenzen stößt.
 

Die Sicht der Patienten hat Hartmut Rentmeister, Vorstand des Allgemeinen Verbandes Chronische Schlafstörungen, mit seinem Vortrag dargestellt. Er sieht sich als Mittler zwischen Patienten, Ärzten, Leistungserbringern und Krankenkassen. Von den Grundsätzen des QVH fühlt sich der Verband angesprochen. Der Verband ist Ansprechpartner für Betroffene, die sich tagtäglich mit Fragen und Problemen an den Verband wenden. Die benannten Problemlagen sind häufig sehr ähnlich. Sie fühlen sich häufig nicht richtig verstanden, was entscheidend ist. Ausschreibungen sind aus Sicht von Rentmeister „bewusst oder unbewusst dilettantisch gemacht“ und es wird damit „Volksvermögen verschleudert“. Nach der Erfahrung sind viele Patienten zufrieden und es gibt auch Patienten mit sehr hohen Erwartungen. Patienten erwarten kompetente Ansprechpartner, eine gute Beratung und dass sie in der Nähe jemanden haben. Darüber hinaus wollen Sie verstanden werden und schnell Hilfe bekommen. „Die Versorgungsqualität muss wieder im Mittelpunkt stehen, nicht der Preis!“, so Rentmeister.

Dr. Roy Kühne, MdB, Ausschuss für Gesundheit

Hilfsmittelversorgung im Spannungsfeld von Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität

Rechtsanwalt Ralf Müller, Fachanewanwalt für Medizin- und Sozialrecht

Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis - Anspruch und Wirklichkeit

Thomas Lehmann, spectrumK GmbH

Praktische Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung - Möglichkeiten und Grenzen aus Sicht eines Dienstleisters

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